
Das perfekte Kündigungsschreiben

Wie schreibe ich eine Kündigung richtig?
Grundsätzlich haben sowohl der Arbeitnehmende, als auch der Arbeitgebende das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Eine Kündigung kann hierbei im gegenseitigen Einvernehmenerfolgen, oder auch einseitig durch einen der Vertragspartner. Der Ton sollte in jedem Fall höflich gehalten sein und Respekt für den Arbeitgebenden ausdrücken, ohne dabei die Klarheit der Aussage zu verlieren. Ist eine Kündigung nur angedeutet, handelt es sich de facto nicht um eine rechtswirksame Kündigung.
Ausserdem handelt es sich bei einem Kündigungsschreiben um einen Geschäftsbrief. Es ist daher wichtig, seriöse Formulierungen zu wählen. Das Schreiben ist zur eigenen Absicherung postalisch zu versenden, bevorzugt per Einschreiben, da es hierdurch einen Sendungsnachweis gibt.
Diese Bestandteile muss eine Kündigung unbedingt enthalten
Um das Arbeitsverhältnis rechtmässig zu beenden, muss ein Kündigungsschreiben zwingend folgende Punkte beinhalten:
- Die konkreten und genauen persönlichen Angaben (Name und Adresse) des Arbeitnehmenden, sowie die des Arbeitgebenden.
- Angaben zum Arbeitsvertrag, der aufgelöst werden soll (Arbeitsvertag vom TT.MM.JJJJ).
- Datum des Inkrafttretens der Kündigung (Gemäss der vertraglich vereinbarten Fristen, kündige ich mein Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ). In der Regel wird ein Arbeitsvertrag zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats beendet.
- Das jeweilige Datum, an dem die Kündigung aufgesetzt wurde und deine Unterschrift.
Wie schreibe ich eine Kündigung Schweiz?
Die Schweiz unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht signifikant von den internationalen Richtlinien. Erwähnenswert ist aber, dass in der Schweiz, abweichend zum Beispiel von Deutschland, eine Kündigung auch mündlich ausgesprochen werden kann und nicht zwingend schriftlich erfolgen muss.
Aufgrund des Mangels an Beweisbarkeit einer mündlichen Kündigung, ist die Schriftform aber dennoch empfehlenswert.
Vorlage Kündigungsschreiben?
Ein mögliches Kündigungsschreiben könnte wie folgt aussehen:
Dein Name
Deine Anschrift
Deine Kontaktdaten
Firmenname
Firmenanschrift
Firmenkontaktdaten
Sehr geehrte/r Frau/Herr XXX,
Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis vom TT.MM.JJJJ ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Datum der Beendigung des Vertrages schriftlich.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen,
XXX (Ort, Datum und Unterschrift)
Zahlreiche Vorlagen sind im Internet verfügbar und können oft kostenfrei genutzt werden.
Wie sieht die Vorbereitung auf eine Kündigung aus?
Zu allererst solltest du dir natürlich sicher sein, dass du das Arbeitsverhältnis wirklich beenden möchtest, denn eine Kündigung ist rechtswirksam und lässt sich so einfach nicht mehr rückgängig machen. Hierfür empfiehlt sich, eine Pro und Contra Liste anzufertigen und die Beweggründe der Kündigung noch einmal zu überprüfen. Ausserdem bietet sich an, bereits vorab einen neuen Job (mit unterschriebenem Arbeitsvertrag) oder einen abweichenden Plan in Aussicht zu haben, um nicht in einen unfreiwilligen, unbezahlten Urlaub gehen zu müssen.
Steht die Entscheidung fest, ist es immer fairer, das persönliche Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten zu suchen und die Entscheidung offen zu kommunizieren. Du musst dich dabei nicht rechtfertigen oder erklären, aber ehrliche Worte sind einem unsauberen Ausscheiden immer vorzuziehen. Dies kann auch erheblichen Einfluss auf die Bewertung deiner Arbeitsleistung haben und ein positives Arbeitszeugnis dient nicht nur als Beweis, dass du freiwillig den Arbeitsplatz gewechselt hast und nicht entlassen oder gefeuert wurdest. Es ist auch ein Türöffner für deine berufliche Zukunft.
Du solltest ausserdem realistisch einschätzen, welche laufenden Projekte und vereinbarten Aufgaben du bis zum tatsächlichen Ausscheiden im Unternehmen noch beenden kannst und willst und keinen Scherbenhaufen hinterlassen. Hierbei geht es weniger um deine alten Arbeitgebenden, denn um deinen guten Ruf und den Respekt gegenüber Kundinnen und Kunden, den Kolleginnen und Kollegen und der Firma.
Auf welches Datum muss ich kündigen?
Die Schweizer Gesetzgebung kennt bezüglich der Kündigungsfristen zwei Grundszenarien:
- Die ordentliche und fristgemässe Kündigung
- Die ausserordentliche, fristlose, Kündigung
Die gesetzliche Kündigunsfrist bei einer ordentlichen Kündigung berechnet sich nach der Zeit, die du im Unternehmen tätig bist. Diese Regelung tritt immer dann in Kraft, wenn im Arbeitsvertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde. In der Probezeit beträgt diese Sieben Kalendertage, im ersten Anstellungsjahr einen Monat, wobei die Kündigung immer erst zum Monatsende möglich ist. Kündigst du also zum Beispiel am vierten November, kannst du das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember beenden.
Vom zweiten bis zum neunten Anstellungsjahr beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, jeweils auf das Monatsende, ab dem zehnten Anstellungsjahr beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, ebenfalls zum Monatsende. Im gegenseitigen Einvernehmen kannst du allerdings auch früher von deinen Pflichten befreit werden.
Bei einer ausserordentlichen, fristlosen Kündigung sind, wie der Name schon sagt, keine Fristen zu erfüllen. Eine fristlose Kündigung kann auch durch den Arbeitnehmenden erfolgen, bedarf abergemäss Artikel §337 OR eines triftigen Kündigungsgrundes. Im Schweizer Gesetzbuch ist dabei nicht jeder mögliche Kündigungsgrund aufgeführt. Im Falle der Anfechtung aufgrund einer möglicherweise ungerechtfertigten Kündigung, wird die Triftigkeit einer fristlosen Kündigung gerichtlich eigenständig beurteilt. Die Grundlage einer solchen Kündigung könnten aber zum Beispiel eine schwere Beleidigung, körperliche Gewalt, ausbleibende Lohnzahlungen oder sexuelle Übergriffe sein.
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne ein Kündigungsschreiben automatisch mit dem Ablauf des Vertrages.
Was schreibe ich in meine Kündigung?
Wie oben aufgeführt, gibt es bestimmte Bestandteile, die eine Kündigung zwingend enthalten muss.
Bei einer fristgerechten Kündigung ist es nicht erforderlich einen Kündigungsgrund zu nennen, du kannst diesem dem Arbeitgebenden vorenthalten, eine Begründung kann vom Arbeitgebenden aber angefordert werden.
Im Kündigungsschreiben ist die Höflichkeitsform zu wählen, auch wenn du mit dem Arbeitgebenden per Du sein solltest. Es empfiehlt sich ebenfalls um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.
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